Verordnung zum Schutz vor Lärm

Mit der nun erfolgten Verabschiedung der Verordnung zu Lärm durch das Bundeskabinett am 28.02.2007 und dem Inkrafttreten am 07.03.2007 hat die Bundesregierung die bereits überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie vollzogen. Für Lärm gelten zukünftig neue und verschärfte Grenzwerte am Arbeitsplatz.

Bei Lärm sinken 

  • Gegenüber den Werten der alten Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 Dezibel (A). 
  • Lärmbereiche sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) zu kennzeichnen. 
  • Für Bereiche, in denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Exposition zu verringern. Zu berücksichtigen ist, dass der Maßstab Dezibel ein logarithmischer ist, dass eine Absenkung um 5 dB real eine weitaus größere Auswirkung hat, als das auf den ersten Blick erscheint.